Im Laufe der Ausbildung müssen angehende Industriekaufleute ihr gelerntes Wissen nicht nur in den jeweiligen Ausbildungsunternehmen anwenden, es wird in der Berufsschule auch in zwei großen Prüfungen überprüft. Bei der ersten Prüfung handelt es sich um die Industriekaufleute Zwischenprüfung. Diese findet im zweiten Lehrjahr statt. Ihr Bestehen ist eine Voraussetzung dafür, um am Ende der Ausbildung zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden.
Die Industriekaufleute Zwischenprüfung
Mit der Industriekaufleute Zwischenprüfung erhalten die angehenden Industriekaufleute sowie die Unternehmen, bei denen sie angestellt sind, einen ersten Zwischenstand zum Wissen des angehenden Industriekaufmann beziehungsweise der Industriekauffrau. Die Ausbildungsverordnung schreibt vor, dass die Zwischenprüfung im Laufe des zweiten Lehrjahres absolviert werden muss. Die Inhalte drehen sich vor allem um die Themen, die im ersten Lehrjahr auf dem Lehrplan standen.
Die Industriekaufleute Zwischenprüfung dauert maximal 90 Minuten und ist rein schriftlich zu absolvieren. Abgefragt werden vor allem die Themen Beschaffung und Bevorratung, Produkte und Dienstleistungen sowie Kosten- und Leistungsrechnung. Die Fragen sind dabei in der Regel sehr praktisch orientiert. Es müssen meist Aufgaben oder Fälle bearbeitet werden, die einen starken Bezug zum realen Arbeitsalltag der Industriekaufleute haben.
Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist eine Voraussetzung, um anschließend für die Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Die Teilnehmer erhalten nach der Prüfung eine Teilnahmebescheinigung. In dieser sind sowohl ihre Punkte als auch die durchschnittlichen Punkte aller Prüfungsteilnehmer im Kammerbezirk aufgeführt.
Auf diese Weise können sich der angehende Industriekaufmann beziehungsweise die angehende Industriekauffrau und das Unternehmen ein Bild davon machen, wo der Auszubildende im Vergleich steht und in welchen Bereichen eventuell noch Defizite liegen. Besonders im Hinblick auf die wartende Abschlussprüfung bietet die Zwischenprüfung eine gute Standortbestimmung und hilft dabei, sich in den notwendigen Bereichen zu verbessern.
Die Industriekaufleute Abschlussprüfung
Ist die Zwischenprüfung bestanden, wird wieder fleißig gelernt, bis am Ende der Ausbildung die Abschlussprüfung auf die Auszubildenden wartet. Die Abschlussprüfung ist deutlich umfangreicher aufgebaut, was man bereits daran sieht, dass es vier verschiedene Teilbereiche gibt, die mit unterschiedlicher Gewichtung in die Gesamtnote eingehen.
Der erste Prüfungsbereich dreht sich um Geschäftsprozesse und dauert 180 Minuten. Er zählt gleich zu 40 Prozent für die Gesamtnote und nimmt dementsprechend einen großen Stellenwert in der Abschlussprüfung ein. Der Themenbereich teilt sich dabei noch einmal in vier weitere Untergruppen auf, die wiederum eine unterschiedliche Gewichtung haben. Marketing und Absatz machen rund 30 Prozent der Aufgaben aus, Beschaffung und Beratung 25 Prozent, Personal rund 15 Prozent und Leistungserstellung rund 30 Prozent.
Der zweite Prüfungsbereich ist Kaufmännische Steuerung und Kontrolle. Er dauert nur 90 Minuten und geht dementsprechend zu 20 Prozent in die Gesamtnote ein. In der Regel werden in diesem Bereich vier praxisbezogene Aufgaben gestellt, die von den Auszubildenden gelöst werden müssen. Die Aufgaben drehen sich im das Thema Leistungsabrechnung. Wobei die Prüfungsteilnehmer zeigen müssen, dass sie nicht nur Kosten, sondern auch Geld- und Wertströme erfassen und aus ihnen betriebswirtschaftliche Schlussfolgerungen ziehen können.
Im letzten schriftlichen Teil der Industriekaufleute Abschlussprüfung geht es um Wirtschafts- und Sozialkunde. Mit 60 Minuten ist dies der kürzeste Abschnitt in der Prüfung. Dieser Teil geht 10 Prozent in die Gesamtnote ein. Bei den Aufgaben müssen die Prüfungsteilnehmer wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge in der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen. Auch hier sind die Aufgaben wieder sehr praxisbezogen aufgebaut.
Der Prüfungsbereich Einsatzgebiet ist der mündliche Teil der Abschlussprüfung. Hier erhält der Prüfling im Vorfeld eine Fachaufgabe, über die er oder sie einen Report und eine Präsentation anfertigen müssen. In der Prüfung stellt der Auszubildende seine Ergebnisse in einer Präsentation vor. Anschließend folgt ein Fachgespräch, bei dem die Dinge aus der Präsentation noch einmal vertieft diskutiert werden. Insgesamt dauert der mündliche Teil 30 Minuten. Trotz seiner relativen Kürze im Vergleich zu den anderen Prüfungsteilen macht er rund 30 Prozent der Gesamtnote aus. Zur Vorbereitung der Präsentation ist ein höchstens fünfseitiger Report zu erstellen. Präsentation und Fachgespräch sollen zusammen höchstens 30 Minuten dauern.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Wenn die Prüfung nicht so gelaufen ist, wie man sich die Sache vorgestellt hat, besteht unter Umständen die Möglichkeit zu einer Ergänzungsprüfung. Voraussetzung dafür ist, dass der Prüfling in maximal zwei Prüfungsbereichen die Note „mangelhaft“ erhalten hat, während er in den anderen auf mindestens „ausreichend“ kam. Ist dies der Fall, kann der Auszubildende einen Antrag auf eine mündliche Ergänzungsprüfung in den mangelhaften Prüfungsbereichen stellen. Die mündliche Prüfung dauert 15 Minuten. Die schriftlichen und mündlichen Noten werden anschließend in ein Verhältnis von 2:1 gesetzt.
Was passiert bei Nichtbestehen?
Nicht bestandene Prüfungen können nach dem Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden. Die Wiederholungsprüfung wird, wie auch schon zuvor, bei der Industrie- und Handelskammer abgelegt.